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AGB - ADNP

AGB

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1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle, auch zukünftigen Verkäufe
an unsere Kunden. Für andere Leistungen, insbesondere Reparaturen,
gelten sie sinngemäß. Abweichende Vereinbarungen sind für uns nur dann
verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder beiderseits
vorbehaltlos ausgeführt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sind ausgeschlossen.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Angaben in Prospekten, Preislisten, Werbeschriften etc. über Eigenschaften, Abmessungen und Ausführung der Waren, Abbildungen etc. sind nur Anhaltspunkte und nicht verbindlich. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.

3. Preis

3.1 Die vereinbarten Preise gelten für Lieferung ab Fabrik, ohne Mehrwertsteuer und ohne Verpackung/Versand.

3.2 Bei Erhöhung der Preise zwischen Vertragsabschluss und Lieferung sind wir zu einer entsprechenden Anpassung der Preise berechtigt. Sind feste Preise vereinbart, so gilt dies nur, wenn der Besteller mit der Abnahme in Verzug ist oder die Abnahme ist mehr als 60 Tage nach Vertragsabschluss erfolgt.

4. Lieferzeit

4.1 Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Hierzu gehört auch die rechtzeitige Überlassung sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Informationen, die für die Ausführung des Auftrages benötigt werden.

4.2 Bei Verzug des Lieferers oder von ihm zu vertretende Unmöglichkeit kann der Besteller vom Vertrag zurück treten, wenn er dem Lieferer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen gesetzt und erklärt hat, dass er die Erfüllung nach Ablauf der Frist ablehne.

4.3 Bei unvorhergesehenen Umständen, wie z. B. Betriebsstörungen, Arbeitskampf, nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, höherer Gewalt etc. muss die Nachfrist mindestens 10 Wochen betragen. In diesen Fällen sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Vertragserfüllung in Folge dieser Umstände für uns erheblich erschwert oder verteuert wird.

5. Gefahrenübergang

5.1 Die Gefahr geht spätestens auf den Besteller über, wenn die Ware das Werk bzw. Lager verlässt. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten für die Sendung von uns eine Transportversicherung abgeschlossen

5.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

6. Gewährleistung

6.1 Bei Mängeln der Lieferung leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche nach unserer billigem Ermessen unterliegenden Wahl kostenlosen Ersatz, Ergänzung oder Ausbesserung. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für die Ersatzlieferung oder Instandsetzung des beanstandeten Produkts.

6.2 Die Gewährleistung beträgt auf alle unsere Produkte 1 Jahr beginnend mit Versand Datum.

6.3 Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel oder Mengendifferenzen sind ausgeschlossen, wenn der Besteller die Beanstandungen nicht unverzüglich nach Erhalt der Ware mitgeteilt hat.

6.4 Eine Beseitigung von Beanstandungen erfolgt nur, wenn der Besteller in angemessener Weise seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Zur Zurückhaltung der Vergütung ist der Besteller nur insoweit berechtigt, als dies in Ansehung des festgestellten Mangels angemessen ist.

6.5 Haben wir Reklamationen eines Kunden des Bestellers erledigt, kann der Besteller keine weiteren Ansprüche gegen uns geltend machen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.

7.2 Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich darüber zu benachrichtigen.

7.3 Der Besteller ist berechtigt den Liefergegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich des Liefergegenstandes entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.

7.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt den Liefergegenstand zurück zu nehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, ohne Fristsetzung von allen oder einzelnen noch bestehenden Lieferverpflichtungen gegenüber dem Besteller zurück treten oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für alle laufenden Aufträge zu verlangen, ohne Rücksicht auf früher vereinbarte Zahlungsbedingungen.

7.5 Wenn die Erfüllung oder Sicherung unserer Forderungen gefährdet erscheint, z. B. durch Anträge auf Eröffnung des Konkurs-, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, Zwangsvollstreckung gegen den Besteller, Wechsel- oder Scheckproteste betreffend den Besteller etc. oder erhebliche Veränderung in geschäftlichen Verhältnissen des Bestellers oder wenn uns erst nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Bestellers begründen, können wir ebenfalls die Rechte aus dem vorstehenden Absatz geltend machen.

7.6 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, insoweit auf die Sicherung zu verzichten.

7.7 Ist aus Gründen des am Sitz des Bestellers geltenden Rechts eine Sicherung nach den vorstehenden Vorschriften nicht möglich, so ist der Besteller verpflichtet, für eine wirtschaftlich gleichwertige Sicherung des Lieferers zu sorgen, die sich unter Berücksichtigung der am Sitz des Bestellers geltenden Rechtsvorschriften verwirklichen lässt. Der Besteller ist insbesondere verpflichtet, für den Fall seiner Insolvenz uns Zugriffsmöglichkeiten gegen seine Abnehmer zu eröffnen. Unabhängig davon, ob das jeweils andere Sicherungsmittel wirksam vereinbart ist oder nicht gilt der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung der Kundenforderungen als vereinbart.

8. Zahlung

8.1 Die Zahlung hat ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

8.2 Wechsel werden nur auf Grund besonderer Vereinbarungen angenommen. Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

8.3 Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.

8.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist nach 8.1 kommt der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Wir sind dann berechtigt, ohne Setzen einer Nachfrist Zinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, unbeschadet etwaiger höherer Schadensersatzansprüche.

9. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

10.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Bestellter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Die Anwendbarkeit des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.

10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, einschließlich Urkunden- und Wechselprozessen ist München. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

11. Teilnichtigkeit Sollten diese Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt. Gegebenenfalls sind die Vertragsschließenden verpflichtet, eine ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Diese Bestimmung ist dann auch für die noch laufenden Angelegenheiten anzuwenden.